Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Update Marketing (J&C Solution GmbH), Romanshornerstrasse 105i, 9322 Egnach, vertreten durch die Geschäftsführer Christian Stohmeier und Florian Petry, Handelsregister: CH-440.4.040.166-8 am Handelsregister-Amt Thurgau

# 1 Geltungsbereich
(1) Unsere Angebote und Dienstleistungen basieren ausschließlich auf unseren individuellen Angeboten und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB sind Teil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (im Folgenden "Kunde" genannt) für unsere Lieferungen oder Leistungen abschließen. Sie gelten auch für zukünftige Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht jedes Mal gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Selbst wenn wir uns auf eine Korrespondenz beziehen, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält, bedeutet das nicht, dass wir deren Geltung zustimmen.
(3) Unsere Dienstleistungen und Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).

# 2 Leistungen
(1) Wir bieten hauptsächlich Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Gesundheits- und Kosmetikdienstleister (einschließlich EMS- und Personal Training) an. Dies umfasst insbesondere Onlinemarketing, Neukundengewinnung, Social Media und Mitarbeitergewinnung/Recruiting. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, schulden wir keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter oder Kunden.
(2) Der Kunde muss alle notwendigen Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgerecht auf unsere erste Anforderung erbringen. Unterlässt der Kunde dies und behindert damit unsere Leistungserbringung, bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt.
(3) Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Rechtskonformität von Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.). Sollten wir Rechtstexte zur Verfügung stellen, handelt es sich lediglich um Platzhalter.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Plattformen wie Facebook und Google jederzeit und ohne Angabe von Gründen Werbekampagnen stoppen oder einstellen können. Für solches Vorgehen übernehmen wir keine Verantwortung.
(5) Wir haben ein Leistungsbestimmungsrecht nach Art. 82 OR, was die Art und Weise der Erbringung unserer Dienstleistungen betrifft.
(6) Wir dürfen die uns geschuldeten Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Dritte erbringen lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung für unsere Beratungsdienstleistungen enthält, sofern nicht anders abgesprochen, kein Budget für Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls direkt an den Plattformbetreiber zu zahlen.
(8) Wir garantieren keine bestimmte Anzahl oder Qualität an Mitarbeiter- oder Kundenanfragen im Rahmen der Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
(9) Domains und Funnel, die wir dem Kunden im Rahmen der Arbeiten zur Verfügung stellen, bleiben, sofern nicht anders abgesprochen, nur für die Dauer der Vertragslaufzeit verfügbar.
(10) Der Kunde muss sicherstellen, dass die technischen Voraussetzungen für unsere Support-Dienstleistungen erfüllt sind (z.B. vorhandener Messenger-Chat, WhatsApp).

# 3 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Falls eine unserer Leistungen ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterliegt, gelten die folgenden Absätze 2-5.
(2) Wir können vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung eine Abnahme verlangen und nach Durchführung aller Anpassungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Wir können den Kunden mit einer Frist von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb der Frist schriftlich erklärt, welche Mängel noch bestehen.
(4) Sollten bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, sind wir berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Die abzunehmende Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf unsere Aufforderung hin nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

# 4 Zustandekommen von Verträgen, Beginn der Vertragslaufzeit
(1) Der Vertragsschluss zwischen uns und dem Kunden kann mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag der Versendung des ersten fertigen Kampagnen-Entwurfs an den Kunden. Kündigungsfristen berechnen sich ab diesem Zeitpunkt.

# 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Unsere angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich. Die Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung ist grundsätzlich bei Vertragsabschluss fällig, es sei denn, unser Angebot sieht etwas anderes vor.
(3) Wir stellen dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.‍

# 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien individuell vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung (auch vor Beginn der Vertragslaufzeit) ist ausgeschlossen.
(2) Sofern individuell keine abweichenden Kündigungsfristen vereinbart wurden, gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende.
(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Absender der Kündigung ist für den fristwahrenden Zugang beweisbelastet.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
(6) Die Pausierung des Vertrags ist ausgeschlossen, es sei denn wir stimmen einer Pausierungsanfrage des Kunden ausdrücklich zu.

# 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist und die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen im Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir können die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

# 8 Erfüllung
(1) Wir werden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Wir sind berechtigt, uns dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Sind wir gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt.

# 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder andere Dritte, zivil- und/oder strafrechtlich zu verfolgen und Schadenersatz geltend zu machen.

# 10 Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir ihn als Referenzkunden benennen und sein Firmenlogo auf unserer Webseite verwenden.
(2) Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand ist Egnach, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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